Weitere Informationen
Ambulante Palliativversorgung
Die ambulante Palliativversorgung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination. Hierzu gehören insbesondere die Schmerztherapie und die Linderung weiterer leidvoller Symptome. Die Behandlung zielt darauf ab, die Betreuung der Betroffenen in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Wir unterstützen dabei auch Ihre Zugehörigen, um eine Überforderung zu vermeiden.
In kritischen Situationen kann die Aufnahme in ein stationäres Hospiz eine sinnvolle Entlastung sein.
Wer hat Anspruch auf Leistungen der Palliativversorgung?
Anspruch auf diese Leistungen haben Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden oder weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen. Dies gilt auch für die Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen, wie Altenpflegeheimen oder stationären Hospizen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Voraussetzung für eine Betreuung durch den PKD ist, dass die betroffenen Patienten von der Hausärztin / vom Hausarzt in die „Vereinbarung über die ambulante palliativmedizinische Versorgung von unheilbar erkrankten Patienten im häuslichen Umfeld“ eingeschrieben sind.
Öffentlichkeitsarbeit
Unsere Öffentlichkeitsarbeit dient dem Ziel, der interessierten Öffentlichkeit, insbesondere Betroffene und Angehörige, über die Möglichkeiten einer fachgerechten palliativmedizinischen Versorgung zu informieren.
Darüber hinaus ist es uns wichtig, eine Diskussion über ethische und rechtliche Fragestellungen am Lebensende anzustoßen und zu vertiefen sowie langfristig einen gesellschaftlichen Wandel im Umgang mit Tod und Sterben herbeizuführen.
Ein weiteres, wesentliches Anliegen ist die Förderung der Aus- und Weiterbildung von palliativmedizinisch tätigen Ärzten.
Bitte schreiben Sie uns, wenn Sie Fragen zu den Inhalten dieser Website haben.
Kontaktadresse: siehe Impressum.
Unser Leitbild
Sterben, Tod und Trauer gehören zu den existenziellen Fragen der Menschheit und begleiten unser Leben in vielfältiger Weise. Gleich, ob die Todesart natürlich oder unnatürlich ist, ob das Sterben den alten oder den jungen Menschen trifft, ob der Tod im oder außerhalb des häuslichen Umfelds eintritt, ob das Lebensende unvorhergesehen eintritt oder als absehbar bevorsteht: Sterben und Tod sind für uns alle eine große Herausforderung. Dies gilt insbesondere für Menschen mit einer existenzbedrohenden Diagnose, aber auch für ihre vertrauten Zugehörigen, Freunde oder ihr berufliches Umfeld – und nicht zuletzt auch für ihre professionellen Sterbebegleiter.
Einen besonderen Einfluss haben gesellschaftliche Wertvorstellungen und soziale Gegebenheiten, die sich auch in juristischen Regelungen widerspiegeln.
Vor dem Hintergrund, dass sich die Mehrzahl der Schwerkranken und Sterbenden, die in dieser Lebensphase infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe anderer angewiesen sind, wünscht,
- in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben zu können,
- von ihrer Familie oder Zugehörigen betreut zu werden,
- von ihrer Hausärztin, ihrem Hausarzt weiter behandelt zu werden,
- für sich und die Angehörigen Unterstützung durch ein palliatives und hospizliches Netzwerk zu erfahren, haben die im PKD Kreis Borken Nord zusammengeschlossenen Ärztinnen und Ärzte in Anlehnung an die Charta für die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland für ihren Versorgungsauftrag für Personen in palliativer Situation folgende Leitsätze verabschiedet.
- Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen. Er muss darauf vertrauen können, dass er in seiner letzten Lebensphase mit seinen Vorstellungen, Wünschen und Werten respektiert wird und dass Entscheidungen unter Achtung seines Willens getroffen werden.
- Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf eine umfassende medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Betreuung und Begleitung, die seiner individuellen Lebenssituation und seinem hospizlich-palliativen Versorgungsbedarf Rechnung trägt.
- Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf eine angemessene, qualifizierte und bei Bedarf multiprofessionelle Behandlung und Begleitung nach dem allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse. Um diesem gerecht zu werden, müssen die in der Palliativversorgung Tätigen die Möglichkeit haben, sich weiter zu qualifizieren, um so über das erforderliche Fachwissen, notwendige Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie eine reflektierte Haltung zu verfügen.
- Die Belange der vertrauten Personen der/des Erkrankten sind zu beachten.
- Die Teilnahme an der Palliativvereinbarung ist für betroffene Personen, gegebenenfalls vertreten durch persönlich oder gesetzlich Bevollmächtigte, freiwillig.
- Die Teilnahme der betroffenen Person sowie die Teilnahme der behandelnden Hausärztin /des behandelnden Hausarztes an der Palliativvereinbarung werden schriftlich niedergelegt.
Unsere besondere Aufmerksamkeit und Zuwendung sollen dabei Menschen mit geistiger oder Mehrfachbehinderungen sowie Patienten mit demenziellen Erkrankungen erfahren.
Mit unserer Arbeit wollen wir zur Verbesserung der palliativen und hospizlichen Versorgung der Patienten in unserer Region beitragen.
Unser aktueller Flyer
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