Erste Informationen
Unsere Leistungen
- 24-stündige Rufbereitschaft
- Wir beraten Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt bei Fragen zur Linderung von Schmerzen oder anderer Symptome.
- Unterstützung im Aufbau des für sie notwendigen Versorgungsnetzwerkes
- Wichtige Informationen über Gesundheitszustand und zu Medikamenten der betreuten Patienten werden in einer webbasierten Datenbank hinterlegt und sind dort für unsere qualifizierten Palliativärzte und -schwestern einsehbar
- Hilfestellung bei administrativen und organisatorischen Angelegenheiten
Vernetzte Palliativversorgung
Palliativversorgung im Netzwerk
Die Versorgung unheilbar kranker Personen in ihrer letzten Lebensphase wird durch ein Netzwerk medizinischer, pflegerischer, psychosozialer und spiritueller Dienste gewährleistet. Hierzu gehören, neben den teilnehmenden Palliativärzten (QPA) und den teilnehmenden Haus- und Fachärzten/innen, die an der Versorgung teilnehmenden ambulanten Pflegedienste, ambulante Hospizdienste, Krankenhäuser, Palliativstationen, Psychotherapeuten/innen, Physiotherapeuten/innen, Apotheken, Sanitätshäuser, Rettungsdienste, geistliche Kirchenvertreter/innen, Bestatter/innen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Hospize u.v.m.
Im Sinne einer ganzheitlichen palliativen Betreuung und den Grundsätzen der Charta möchten wir mit unseren Bemühungen Sterben und Tod in das Leben einbinden und verstärkt in das gesellschaftliche Bewusstsein integrieren.
Unser Ziel
Unser erstes Ziel ist die Linderung der Beschwerden. Vor allem bei
- Schmerzen
- Luftnot
- Übelkeit und Erbrechen, Verdauungsstörungen
- Angst und Depression
- Unruhe und Verwirrtheit
- Schlafstörung oder übermäßiger Erschöpfung
Wie ist die Umsetzung der Palliativvereinbarung in der Praxis geregelt ?
Für die Teilnahme einer Hausärztin / eines Hausarztes an der o.g. Vereinbarung genügt ein Mail / Fax mit einer Teilnahmeerklärung (Anlage 1) an die KVWL.
Teilnahmeerklärung des Patienten: Die behandelnde Hausärztin / der behandelnde Hausarzt klärt seinen Patienten über die Therapie- und Betreuungsoption mit einem palliativmedizinischen Konsiliardienst auf und bittet ihn, eine Teilnahmeerklärung zu unterschreiben. Diese sendet er mit weiteren notwendigen Unterlagen an den PKD. Nach Erhalt der Unterlagen wird die zuständige Koordinatorin Kontakt zu Ihnen aufnehmen und alles weitere mit Ihnen besprechen.
Das Ausscheiden (z.B. nach Versterben) des Patienten dokumentiert die Hausärztin / der Hausarzt auf einem Abschlussbogen, den er dem PKD zur Verfügung stellt, damit auch der PKD seine Akte schließen kann.